Versicherung des Unternehmens
Stornierungsbedingungen
• 14 Tage vor Abreise wird das Ticket ganz zurückerstattet, es kann zu einem Ticket mit offenem Datum oder auf ein anderes Datum umgeschrieben werden.
• 14 Tage bis 7 Tage vor Abreise: Das Ticket wird zu 75% zurückerstattet oder kann alternativ zu einem Ticket mit offenem Datum oder auf ein anderes Datum umgeschrieben werden.
• 6 Tage bis 12 Stunden vor Abreise: Die Tickets werden zu 50% zurückerstattet oder zu einem Ticket mit offenem Datum umgewandelt.
• Stornierungen 12 Stunden vor bis zur Abreisezeit: können Tickets weder storniert noch zu einem Ticket mit offenem Datum umgeschrieben werden.
* Nachdem die Fähre ausgelaufen ist, können Tickets weder storniert noch zu einem Ticket mit offenem Datum umgeschrieben werden.
Tickets mit offenem Datum:
Tickets können bis zu 12 Stunden vor der Abfahrt in Tickets mit offenem Datum umgewandelt werden. Tickets mit offenem Datum sind ab dem ursprünglichen Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Tickets mit offenem Datum sind für die Einschiffung nicht gültig, es sei denn, sie werden durch neue Tickets mit dem Abfahrtsdatum ersetzt.
Ist der Fahrpreis des neuen Tickets höher, müssen die Fahrgäste die Differenz bezahlen. Ist der Preis des neuen Tickets niedriger, wird die Preisdifferenz nicht erstattet.
Tickets mit offenem Datum und ersetzten Tickets können nicht storniert werden.
Passagierticketbestimmungen
Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Das Ticket ist auf den Passagiernamen ausgestellt, es ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist nur für die Klasse und die Reise gültig, für die es ausgestellt ist.
• Der Fahrpreis enthält keine Verpflegung.
• Passagiere sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt an der Anliegestelle des Schiffes befinden. Wenn der Passagier nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung die vor Abfahrt erfolgt, wird dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Kinder im Alter bis zu 4 Jahren reisen kostenlos und haben keine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz, während Kinder im Alter von über 4 bis 10 Jahren einen reduzierten Fahrpreis bezahlen und eine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz haben.
• Der Inhaber eines Tickets zum vollen Preis darf Freigepäck bis zu 40 Kilo oder 1 Kubikmeter mit sich nehmen.
• Bei Verlust des Tickets wird es nicht ersetzt werden, noch wird der Fahrpreis erstattet werden. Die Reederei ist weder für Verlust noch für Beschätigung des Passagiergepäcks verantwortlich, dass unter der persönlichen Obhut von ihm/ihr liegt.
• Schmuck, Geld und Wertgegenstände können beim Rechnungsbüro des Schiffes zur sicheren Aufbewahrung abgegeben werden.
• Die Schifffahrtsgesellschaft ist nicht für eine Verspätung beim Auslaufen, Abweichung und Nicht-Einhaltung der normalen Rute verantwortlich, wenn es aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder auf Anordnung des Ministeriums der Handelsgesellschaft oder der Hafenbehörden oder aufgrund höherer Gewalten ist.
• Es ist den Passagieren verboten explodierende, brennbare, brandgefährdete oder andere gefährliche Materialien mit sich zu nehmen.
• Die Passagiere sind zur Einhaltung der Hafen-, Sanitär- und Zollbestimmungen verpflichtet. Die Passagiere müssen sich den Anordnungen des Kapitäns und der Schiffscrew in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Schiff unterordnen.
• Der Passagier sollte sich mit Beschwerden während der Reise an den Schiffskapitän oder den ersten Offizier und nach der Ankunft an die Schifffahrtsgesellschaft oder die Hafenbehörden wenden.
• Wenn aus irgend einem Anlass die Reise aufgrund der Zuständigkeit des Schiffes storniert wird, wird mit Fahrpreisrückerstattung jegliche Verpflichtung der Fährgesellschaft gegenüber dem Passagier ungültig.
• Die Fährgesellschaft hat das Recht das Schiff, auf das das Ticket ausgestellt wurde, zu ersetzen, wenn es vom Ministerium der Handelsmarine genehmigt wurde.
Fahrzeug Transport Ticket Bedingungen
Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Der Fahrer ist verpflichtet das Fahrzeug auf- und abzuladen.
• Die Fahrzeuge sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt im Wartebereich für Schiffsladungen befinden und auf jeden Fall zur vorgeschriebenen Zeit laut Hafenordnung bestandsgültig sein.
• Wenn der Fahrer nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle dass er das Vorhaben, sein Fahrzeug nicht zu überführen, vor Abfahrt bekanntgibt wird dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Im Falle des Verlusts des Fahrzeugtransporttickets, wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet.
• Die Fahrzeugpassagiere müssen das Fahrzeug verlassen, bevor es verladen wird.
• Die Passagiere sollten die Gegenstände die sie während der Fahrt benötigen bei sich tragen. Nach dem Auslaufen ist der Zugang zu den Fahrzeugen verboten.
• Der Transport von explosiven, entflammbaren oder generell gefährlichen Materialien ist verboten. Die Prioritätsreihenfolge wird von den Hafenordnungen der einzelnen Hafenbehörden festgelegt, wohin die Fahrzeuge verfrachtet werden.
• Unbegleitete Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff (AFVs) dürfen nicht transportiert werden - an Bord. Außerdem dürfen Fahrzeuge mit Schäden an der Stromversorgung, den Tanks oder den Akkumulatoren, sofern diese nicht entfernt wurden, nicht an Bord der Schiffe gebracht werden. Der jeweilige Fahrer/Eigentümer der AFVs ist allein dafür verantwortlich, dass das betreffende Fahrzeug keine Schäden oder Defekte an seinem Kraftstoffversorgungssystem oder seinen Batterien aufweist. Fahrzeuge mit alternativem Kraftstoff (AFV) sind Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge, die mit verflüssigten und komprimierten gasförmigen Kraftstoffen betrieben werden.