San Lorenzo Ferries
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San Lorenzo Ferries

San Lorenzo wurde im Jahr 2023 gegründet und hat ihren Sitz in Piräus. Sie verbindet den Hafen von Piräus mit dem Haupthafen von Ägina, der sich in der Hauptstadt der Insel befindet.

Die Flotte besteht aus einem einzigen Schiff, NISSOS AEGINA, das täglich von und nach Ägina fährt. Es handelt sich um ein konventionelles Schiff, das bis zu 1600 Passagiere und 65 Fahrzeuge befördern kann.

Das Unternehmen stellt zusätzlich zu den regulären Fahrkarten auch E-Tickets aus und bietet bestimmten Fahrgastkategorien bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen Ermäßigungen an.

Allgemeine Information

San Lorenzo Ferries Zentralbüro

Filonos 33

Postleitzahl: 18531

E-mail: info@slf.gr

Webseite: www.slf.gr

ATHEN, PIRÄUS
SAN LORENZO Piraeus Port kiosk

Piräus, Im Tor E8 des Hafens von Piräus, Griechenland

Postleitzahl: 18535

Telefon: 0030 210 4225625

ÄGINA, HAFEN
SAN LORENZO FERRIES Aegina Port Kiosk

Ägina, Am Eingang des Hafens, Griechenland

Postleitzahl: 18010

Telefon: 0030 2297 025625

Versicherung des Unternehmens

Stornierungsbedingungen

Ab dem Datum der Ticketausstellung:
• Bis zu 14 Tage vor der planmäßigen Abfahrtszeit: Die Fahrkarten werden storniert und der Fahrpreis wird zu 100 % erstattet, wenn der Ticketkörper unversehrt zurückgegeben wird.
• Bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abfahrtszeit: Die Fahrkarten werden storniert und der Fahrpreis wird zu 75 % erstattet, wenn der Ticketkörper unversehrt zurückgegeben wird.
• Bis zu 12 Stunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit: Die Fahrkarten werden storniert und der Fahrpreis wird zu 50 % erstattet, wenn der Ticketkörper unversehrt zurückgegeben wird.

Alternativ:
Fahrkarten können bis zu einer (1) Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit in Fahrkarten mit offenem Datum umgewandelt werden.
Nach der Abfahrt: Fahrkarten können nicht storniert und nicht in Fahrkarten mit offenem Datum umgewandelt werden, während eine Änderung des Datums ist nicht möglich.
 

Passagierticketbestimmungen

Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Das Ticket ist auf den Passagiernamen ausgestellt, es ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist nur für die Klasse und die Reise gültig, für die es ausgestellt ist.
• Der Fahrpreis enthält keine Verpflegung.
• Passagiere sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt an der Anliegestelle des Schiffes befinden. Wenn der Passagier nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung die vor Abfahrt erfolgt, wird dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Kinder im Alter bis zu 4 Jahren reisen kostenlos und haben keine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz, während Kinder im Alter von über 4 bis 10 Jahren einen reduzierten Fahrpreis bezahlen und eine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz haben.
• Der Inhaber eines Tickets zum vollen Preis darf Freigepäck bis zu 40 Kilo oder 1 Kubikmeter mit sich nehmen.
• Bei Verlust des Tickets wird es nicht ersetzt werden, noch wird der Fahrpreis erstattet werden. Die Reederei ist weder für Verlust noch für Beschätigung des Passagiergepäcks verantwortlich, dass unter der persönlichen Obhut von ihm/ihr liegt.
• Schmuck, Geld und Wertgegenstände können beim Rechnungsbüro des Schiffes zur sicheren Aufbewahrung abgegeben werden.
• Die Schifffahrtsgesellschaft ist nicht für eine Verspätung beim Auslaufen, Abweichung und Nicht-Einhaltung der normalen Rute verantwortlich, wenn es aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder auf Anordnung des Ministeriums der Handelsgesellschaft oder der Hafenbehörden oder aufgrund höherer Gewalten ist.
• Es ist den Passagieren verboten explodierende, brennbare, brandgefährdete oder andere gefährliche Materialien mit sich zu nehmen.
• Die Passagiere sind zur Einhaltung der Hafen-, Sanitär- und Zollbestimmungen verpflichtet. Die Passagiere müssen sich den Anordnungen des Kapitäns und der Schiffscrew in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Schiff unterordnen.
• Der Passagier sollte sich mit Beschwerden während der Reise an den Schiffskapitän oder den ersten Offizier und nach der Ankunft an die Schifffahrtsgesellschaft oder die Hafenbehörden wenden.
• Wenn aus irgend einem Anlass die Reise aufgrund der Zuständigkeit des Schiffes storniert wird, wird mit Fahrpreisrückerstattung jegliche Verpflichtung der Fährgesellschaft gegenüber dem Passagier ungültig.
• Die Fährgesellschaft hat das Recht das Schiff, auf das das Ticket ausgestellt wurde, zu ersetzen, wenn es vom Ministerium der Handelsmarine genehmigt wurde.

Fahrzeug Transport Ticket Bedingungen

Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
• Der Fahrer ist verpflichtet das Fahrzeug auf- und abzuladen.
• Die Fahrzeuge sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt im Wartebereich für Schiffsladungen befinden und auf jeden Fall zur vorgeschriebenen Zeit laut Hafenordnung bestandsgültig sein.
• Wenn der Fahrer nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle dass er das Vorhaben, sein Fahrzeug nicht zu überführen, vor Abfahrt bekanntgibt wird dem Passagier 50% zurückerstattet.
• Im Falle des Verlusts des Fahrzeugtransporttickets, wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet.
• Die Fahrzeugpassagiere müssen das Fahrzeug verlassen, bevor es verladen wird.
• Die Passagiere sollten die Gegenstände die sie während der Fahrt benötigen bei sich tragen. Nach dem Auslaufen ist der Zugang zu den Fahrzeugen verboten.
• Der Transport von explosiven, entflammbaren oder generell gefährlichen Materialien ist verboten. Die Prioritätsreihenfolge wird von den Hafenordnungen der einzelnen Hafenbehörden festgelegt, wohin die Fahrzeuge verfrachtet werden.

 

Videos

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  • Büros

    San Lorenzo Ferries Zentralbüro

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    Postleitzahl: 18531

    E-mail: info@slf.gr

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    Piräus, Im Tor E8 des Hafens von Piräus, Griechenland

    Postleitzahl: 18535

    Telefon: 0030 210 4225625

    ÄGINA, HAFEN
    SAN LORENZO FERRIES Aegina Port Kiosk

    Ägina, Am Eingang des Hafens, Griechenland

    Postleitzahl: 18010

    Telefon: 0030 2297 025625

  • Politiken

    Versicherung des Unternehmens

    Stornierungsbedingungen

    Ab dem Datum der Ticketausstellung:
    • Bis zu 14 Tage vor der planmäßigen Abfahrtszeit: Die Fahrkarten werden storniert und der Fahrpreis wird zu 100 % erstattet, wenn der Ticketkörper unversehrt zurückgegeben wird.
    • Bis zu 7 Tage vor der planmäßigen Abfahrtszeit: Die Fahrkarten werden storniert und der Fahrpreis wird zu 75 % erstattet, wenn der Ticketkörper unversehrt zurückgegeben wird.
    • Bis zu 12 Stunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit: Die Fahrkarten werden storniert und der Fahrpreis wird zu 50 % erstattet, wenn der Ticketkörper unversehrt zurückgegeben wird.

    Alternativ:
    Fahrkarten können bis zu einer (1) Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit in Fahrkarten mit offenem Datum umgewandelt werden.
    Nach der Abfahrt: Fahrkarten können nicht storniert und nicht in Fahrkarten mit offenem Datum umgewandelt werden, während eine Änderung des Datums ist nicht möglich.
     

    Passagierticketbestimmungen

    Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
    • Das Ticket ist auf den Passagiernamen ausgestellt, es ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist nur für die Klasse und die Reise gültig, für die es ausgestellt ist.
    • Der Fahrpreis enthält keine Verpflegung.
    • Passagiere sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt an der Anliegestelle des Schiffes befinden. Wenn der Passagier nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung die vor Abfahrt erfolgt, wird dem Passagier 50% zurückerstattet.
    • Kinder im Alter bis zu 4 Jahren reisen kostenlos und haben keine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz, während Kinder im Alter von über 4 bis 10 Jahren einen reduzierten Fahrpreis bezahlen und eine Berechtigung auf einen eigenen Sitzplatz haben.
    • Der Inhaber eines Tickets zum vollen Preis darf Freigepäck bis zu 40 Kilo oder 1 Kubikmeter mit sich nehmen.
    • Bei Verlust des Tickets wird es nicht ersetzt werden, noch wird der Fahrpreis erstattet werden. Die Reederei ist weder für Verlust noch für Beschätigung des Passagiergepäcks verantwortlich, dass unter der persönlichen Obhut von ihm/ihr liegt.
    • Schmuck, Geld und Wertgegenstände können beim Rechnungsbüro des Schiffes zur sicheren Aufbewahrung abgegeben werden.
    • Die Schifffahrtsgesellschaft ist nicht für eine Verspätung beim Auslaufen, Abweichung und Nicht-Einhaltung der normalen Rute verantwortlich, wenn es aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder auf Anordnung des Ministeriums der Handelsgesellschaft oder der Hafenbehörden oder aufgrund höherer Gewalten ist.
    • Es ist den Passagieren verboten explodierende, brennbare, brandgefährdete oder andere gefährliche Materialien mit sich zu nehmen.
    • Die Passagiere sind zur Einhaltung der Hafen-, Sanitär- und Zollbestimmungen verpflichtet. Die Passagiere müssen sich den Anordnungen des Kapitäns und der Schiffscrew in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Schiff unterordnen.
    • Der Passagier sollte sich mit Beschwerden während der Reise an den Schiffskapitän oder den ersten Offizier und nach der Ankunft an die Schifffahrtsgesellschaft oder die Hafenbehörden wenden.
    • Wenn aus irgend einem Anlass die Reise aufgrund der Zuständigkeit des Schiffes storniert wird, wird mit Fahrpreisrückerstattung jegliche Verpflichtung der Fährgesellschaft gegenüber dem Passagier ungültig.
    • Die Fährgesellschaft hat das Recht das Schiff, auf das das Ticket ausgestellt wurde, zu ersetzen, wenn es vom Ministerium der Handelsmarine genehmigt wurde.

    Fahrzeug Transport Ticket Bedingungen

    Genehmigt durch das Hellenische Ministerium der Handelsmarine
    • Der Fahrer ist verpflichtet das Fahrzeug auf- und abzuladen.
    • Die Fahrzeuge sollten sich eine (1) Stunde vor Abfahrt im Wartebereich für Schiffsladungen befinden und auf jeden Fall zur vorgeschriebenen Zeit laut Hafenordnung bestandsgültig sein.
    • Wenn der Fahrer nicht pünktlich zum Auslaufen bereit ist, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet. Im Falle dass er das Vorhaben, sein Fahrzeug nicht zu überführen, vor Abfahrt bekanntgibt wird dem Passagier 50% zurückerstattet.
    • Im Falle des Verlusts des Fahrzeugtransporttickets, wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet.
    • Die Fahrzeugpassagiere müssen das Fahrzeug verlassen, bevor es verladen wird.
    • Die Passagiere sollten die Gegenstände die sie während der Fahrt benötigen bei sich tragen. Nach dem Auslaufen ist der Zugang zu den Fahrzeugen verboten.
    • Der Transport von explosiven, entflammbaren oder generell gefährlichen Materialien ist verboten. Die Prioritätsreihenfolge wird von den Hafenordnungen der einzelnen Hafenbehörden festgelegt, wohin die Fahrzeuge verfrachtet werden.

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